Alma Solar Garantien
1. Wie kann ich als Profi von der Alma Solar-Garantie profitieren?

Sie profitieren bei JEDEM Ihrer Einkäufe auf Alma Solar automatisch und kostenlos von unserer Garantie.

2. Wie kann ich als Privatperson von der Alma Solar-Garantie profitieren?

Um von unserer Garantie profitieren zu können, muss die gesamte Bestellung direkt über Alma Solar abgewickelt werden. Nur so können wir Ihnen das perfekte Zusammenspiel aller Elemente gewährleisten: Solarpanele, Wechselrichter, Halterungen und/oder Batterien.

Außerdem greift die Versicherung auch bei spezifischen Solar-Montagesystemen.

3. Was sind Ihre Pflichten bei der Allgefahrenversicherung?

Sie sind dazu verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine gute Instandhaltung Ihrer Anlage, entsprechend der rechtlichen und administrativen Normen, zu gewährleisten.

Des Weiteren dürfen Sie die Solaranlage nur in Kombination mit Geräten nutzen, die den technischen Spezifikationen des Fabrikanten entsprechen.

Eine fehlende Instandhaltung führt nicht zwingend zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes. Dies ist nur der Fall, wenn die fehlende Instandhaltung als Ursache für den Schadenfall zu sehen ist oder wenn diese maßgeblich zu einer Intensivierung des Schadenfalls beigetragen hat.

Sollte ein Schaden aus mangelnder Instandhaltung resultieren oder sich ein Schaden durch mangelhafte Instandhaltung verschlechtert haben, so ist dieser nicht gedeckt.

Bitte notieren Sie die Seriennummern Ihres gesamten fotoelektrischen Materials.

4. Was ist die Alma Solar-Allgefahrenversicherung?

Die Alma Solar-Allgefahrenversicherung schützt das gesamte Material und alle Bestandteile Ihrer Solaranlage vor jeglichen Schäden.

Die Versicherung umfasst: Schäden aufgrund von Wetterphänomenen (Gewitter, Hagel, Blitzschlag); Schäden aufgrund außerordentlicher Vorkommnisse (Feuerausbruch, Wasserschaden), technische Risiken (Überbelastung, Explosion) und Schäden aufgrund von Vandalismus (Diebstahl und versuchter Diebstahl)

Garantielaufzeit: 5 Jahre

5. Wie erhalte ich einen Ruckerstattung im Schadensfall?

Melden Sie uns jeglichen versicherungsrelevanten Vorfall innerhalb von 5 Tagen per E-Mail. Sollte es sich um Diebstahl, versuchten Diebstahl oder Vandalismus durch Dritte handeln, melden Sie dies auch bitte umgehend der Polizei.

Leiten Sie bitte alle notwendigen Informationen (Art der Beschädigungen, Umstände usw.) an uns weiter.

Behalten Sie die beschädigten Teile bitte und entsorgen Sie diese noch nicht. Die beschädigten Teile dürfen auf keinen Fall modifiziert oder bewegt werden, um die Fehlerermittlung nicht zu erschweren oder unmöglich zu machen. Bitte leiten Sie alle Indikationen und Dokumente, die uns bei der Bezifferung des Schadens helfen könnten, an uns weiter: Reparaturkosten, Materialkosten, Kosten des zu ersetzendes Materials, Rechnungen, usw.

Bitte leiten Sie auch alle möglichen Hinweise, die zur Aufklärung einer Beschädigung durch Dritte beitragen könnten, an Alma Solar weiter.

6. Gilt meine Garantie auch, wenn ich meine Anlage bewege oder verandere?

Sie müssen uns den Grund nennen, warum die Position der Anlage verändert werden soll. Bitte teilen Sie uns unbedingt die neue Adresse der Anlage sowie alle sich daraus ergebenden Veränderungen mit.

Die Anlagen muss von einem Alma Solar Installateur überprüft werden.

Die Garantie bleibt in der Regel bei Demontage, Übersiedelung, Wiedermontage, Instandhaltung, Service, Inspektion oder Reparatur erhalten.

7. Wie wird die Hohe eines Schadens bewertet?

Der Wert Ihrer Installierung wird von 2 Experten bewertet. Die Experten sind ebenfalls damit beauftragt, Ihre Meinung zum Schadensfall abzugeben.

Die Honorare und die Kosten der Expertisen übernehmen wir.

Der Wert der Anlage beläuft sich auf den reellen Wert abzüglich des Wertes der beschädigten und schadhaften Teile, die noch verwendet werden können. Sie tragen einen Selbstbeteiligung in Höhe von € 250, ggf. abzüglich der Instandsetzungskosten und Honorare.

Sollten Sie in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf Ihrer Anlage Opfer eines Schadenfalles werden, gilt Ihre Anlage als neu und Ihr Wert dementsprechend festgelegt.

Nach 12 Monaten wird mit einer Abnutzung von mindestens 20% pro Jahr und maximal 50% gerechnet.

Benötigen Sie Hilfe?